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   OLG Saarbrücken, 30.08.2011 - 4 U 424/10 - 127   

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https://dejure.org/2011,35273
OLG Saarbrücken, 30.08.2011 - 4 U 424/10 - 127 (https://dejure.org/2011,35273)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.08.2011 - 4 U 424/10 - 127 (https://dejure.org/2011,35273)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. August 2011 - 4 U 424/10 - 127 (https://dejure.org/2011,35273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Schlichtungsverfahren kann nicht nachgeholt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlichtungsverfahren kann nicht nachgeholt werden! (IMR 2013, 1059)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 8 U 724/05

    Nachbarrechtsklage im Saarland: Obligatorisches Schlichtungsverfahren als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.08.2011 - 4 U 424/10
    In diesem Rahmen kann sich ein Nachbar gegen die Beeinträchtigungen durch ein Nachbargrundstück zur Wehr setzen (vgl. SaarlOLG, Urt. v. 14.1.2006 - 8 U 724/05, NJW 2007, 1292 - 1294, juris Rdn. 14).

    Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, dass die mit dem Schlichtungsverfahren verbundene Zielsetzung nur erreicht werden kann, wenn die genannten Verfahrensvorschriften konsequent dahingehend ausgelegt werden, dass die Rechtssuchenden und die Anwaltschaft in den durch das jeweilige Landesgesetz vorgesehenen Fällen vor Anrufung des Gerichts auch tatsächlich den Weg zu den Schlichtungsstellen beschreiten müssen (vgl. SaarlOLG, Urt. v. 14.1.2006 - 8 U 724/05, NJW 2007, 1292 - 1294, juris Rdn. 17).

  • OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 34/14

    Berufung in einem Nachbarrechtsstreit im Saarland: Unzulässigkeit der Klage wegen

    In diesem Rahmen kann sich ein Nachbar gegen die Beeinträchtigungen durch ein Nachbargrundstück zur Wehr setzen (vgl. SaarlOLG, Urt. v. 14.1.2006 - 8 U 724/05, NJW 2007, 1292-1294, juris Rdn. 14; Senat, Urt. v. 30.08.2011 - 4 U 424/10 -, juris = BauR 2013, 279 (Leitsatz)).

    cc) § 37 a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e) AGJusG ist vorliegend ferner auch insoweit anwendbar, als die Klägerin mit dem Antrag zu Ziffer 3 einen Zahlungsanspruch (Anspruch auf Schadensersatz) geltend macht (so auch OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.7.2012 - 7 U 302/11 -, juris; siehe auch Senat, Urt. v. 30.08.2011 - 4 U 424/10 -, juris).

    c) Eine entgegen § 37a Abs. 1 AGJusG ohne vorherige Durchführung des Schlichtungsverfahrens erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen, wobei auch die Nachholung des Schlichtungsverfahrens bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz nicht zur Zulässigkeit der Klage führt (Senat, Urt. v. 30.08.2011 - 4 U 424/10 -, juris = BauR 2013, 279 (Leitsatz)).

  • OLG Saarbrücken, 22.03.2017 - 2 U 7/16

    Statthaftigkeit der Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Rahmen eines

    d) Da das Schlichtungsverfahren nach § 37 a AGJusG der Klageerhebung zwingend vorauszugehen hat, ist eine ohne vorherigen außergerichtlichen Einigungsversuch vor einer Gütestelle erhobene Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2004 - VI ZR 336/03, BGHZ 161, 145; 1. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 20. Mai 2015, aaO; 4. Zivilsenat, Urteil vom 30. August 2011 - 4 U 424/10-127, BauR 2013, 279 [Ls.]).
  • OLG Zweibrücken, 09.07.2012 - 7 U 302/11

    Zahlungsklage aus Nachbarschaftsstreitigkeiten in Rheinland-Pfalz:

    c) Danach kann als Anspruch wegen der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen nicht nur der Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB gelten, sondern darüber hinaus neben Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen nach § 1004 Abs. 1 BGB und Schadensersatzansprüchen gemäß § 823 BGB ebenso der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB (vgl. Prütting-Schmidt, a.a.O. Rn. 121; das Erfordernis eines Schlichtungsverfahrens bejahend auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.08.2011 _ 4 U 424/10).
  • LG Saarbrücken, 30.03.2012 - 13 S 156/11

    Nachbarrechtliche Streitigkeit im Saarland: Durchführung eines

    Eine solche Streitigkeit ist gegeben, wenn das Saarländische Nachbarrechtsgesetz Regelungen enthält, die für den Interessenkonflikt der Nachbarn im konkreten Fall von Bedeutung sind (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 8 U 724/05, NJW 2007, 1292; Urteil vom 30. August 2011 - 4 U 424/10-127, zitiert nach juris).

    Die ohne vorherige Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen (vgl. BGHZ 161, 145 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 8 U 724/05, NJW 2007, 1292; Urteil vom 30. August 2011 - 4 U 424/10-127, zitiert nach juris).

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